Batteriegesetzhinweise
Als Verkäufer von Batterien oder Geräten, die Batterien enthalten, sind wir gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgende Informationen hinzuweisen:
- Rücknahmepflicht von Altbatterien: Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort oder auch bei uns (gilt für Batterien die wir als Neuware im Sortiment führen, bitte klären Sie dies vorher via E-Mail mit uns) unentgeltlich zurückgeben. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber, "Pb" für Blei) gekennzeichnet.
- Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Vertreiber: Hersteller und Vertreiber von Batterien sind verpflichtet, Batterien und Akkus, die sie in Verkehr bringen, mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Dieses Symbol ist mit einem der chemischen Symbole (Cd, Hg oder Pb) kombiniert, wenn die Batterie mehr als 0,0005 Masseprozent Cadmium, Quecksilber oder Blei enthält.
Wir sind bestrebt, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und einen Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung von Batterien und Akkus zu leisten. Bei Fragen zur Rückgabe von Batterien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.